BSG Würselen

auch für Mobile Geräte geeignet

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Bewegung-Sport-Gesundheit

Behindertensportgemeinschaft Würselen e.V. Gegründet 1962
Mitglied des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NW e.V. -
Mitgliederversammlung am 18.03.2018

E  i  n  l  a  d  u  n  g  zur Mitgliederversammlung 2018

Liebe Sportkameraden / innen

Im Namen des Vorstandes lade ich Euch recht herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ohne Wahlen ein

Termin: Sonntag, den 18.März 2018 Uhrzeit:10:00 Uhr

Ort: Gaststätte „Zur Teut“, Martin-Luther-King-Str. 39, 52146 Würselen

T a g e s o r d n u n g

 

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1

Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Gedenken der Verstorbenen

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2

Annahme der Tagesordnung

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3

Feststellung der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer

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4

Protokollverlesung der Jahreshauptversammlung 2017 als Tischvorlage

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5

Bericht des 1. Vorsitzenden Harald Gerling

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6

Geschäftsbericht

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7

Tätigkeitsberichte der Sportwarte, Abteilungsleiter/innen und

 

 

des Teamleiters der Herzsport – Abteilung (HSA)

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8

Kassenbericht

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9

Berichte der Kassenprüfer

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10

Entlastung der Kassiererin und des Vorstandes

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11

Verschiedenes, Termine und Jahresplanung

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12

Wahl eines Wahlleiters

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13

Nachwahl zur Beisitzerin Katharina Bugs

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14

Aktualisierung und Ergänzung der Vereinssatzung (als Anlage beigefügt)

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15

Verschiedenes

 

 

Bitte die Hinweise beachten! Wichtige Informationen.

In der Hoffnung alle Vereinsmitglieder bei dieser Versammlung begrüßen zu können verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Harald Gerling          Alfred Schmitz            Josef  Felten

(1. Vorsitzender)                                     (Teamleiter Herzsport)                               (Geschäftsführer)

Vereinsanschrift:

Geschäftsführer: Josef Felten, Nirmer Str. 141 in 52080 Aachen if 0241 / 47583787 joseffelten@netcologne.de

1.  Vorsitzender Harald Gerling, Oppener Str. 18 in 52146 Würselen if 02405 / 2916 haraldgerling@t-online.de


Hinweis:

Für die  Eintragung  im  Vereinsregister  sind  nachfolgend  aufgeführte (gelb unterlegte) einzelne Passagen der Satzung zu ändern bzw. zu ergänzen. Über diese Ergänzungen der Satzung wird auf Jahreshauptversammlung am 18.03.2018 abgestimmt.

Alte Fassung


§ 3 Mitgliedschaft

2.   Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.

Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn der Vorstand in angemessener Frist nicht widerspricht.

Neue Fassung

2.   Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.

Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn der Vorstand in einer Frist von 2 Wochen nicht widerspricht.

Alte Fassung

§ 6 Mitgliederversammlung

3.   Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt:

a)     auf Beschluss des Vorstandes,

b)     wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt.

Neue Fassung       ordentlichen   (wird ersatzlos gestrichen)

3.   Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt:

a)     auf Beschluss des Vorstandes,

b)    wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt.

Alte Fassung


§ 11 Auflösung


2. Ist die Versammlung (gemäß Ziffer 1) beschlussunfähig, kann sie sich vertagen. Ohne Einhaltung von Fristen eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit

¾ Stimmenmehrheit die Auflösung beschließen kann.

Neue Fassung

2. Ist die Versammlung (gemäß Ziffer 1) beschlussunfähig,

kann sie sich vertagen. Ohne Einhaltung von Fristen beschließt der Versammlungsleiter eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit ¾ Stimmenmehrheit die Auflösung beschließen kann.

     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
   

 

 

 

 

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