Mitgliederversammlung am 18.03.2018
E i n l a d u n g zur Mitgliederversammlung 2018
Liebe Sportkameraden / innen
Im Namen des Vorstandes lade ich Euch recht herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ohne Wahlen ein
Termin: Sonntag, den 18.März 2018 Uhrzeit:10:00 Uhr
Ort: Gaststätte „Zur Teut“, Martin-Luther-King-Str. 39, 52146 Würselen
T a g e s o r d n u n g
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Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Gedenken der Verstorbenen
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Annahme der Tagesordnung
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Feststellung der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer
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4
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Protokollverlesung der Jahreshauptversammlung 2017 als Tischvorlage
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Bericht des 1. Vorsitzenden Harald Gerling
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Geschäftsbericht
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Tätigkeitsberichte der Sportwarte, Abteilungsleiter/innen und
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des Teamleiters der Herzsport – Abteilung (HSA)
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Kassenbericht
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Berichte der Kassenprüfer
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Entlastung der Kassiererin und des Vorstandes
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Verschiedenes, Termine und Jahresplanung
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Wahl eines Wahlleiters
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Nachwahl zur Beisitzerin Katharina Bugs
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Aktualisierung und Ergänzung der Vereinssatzung (als Anlage beigefügt)
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Verschiedenes
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Bitte die Hinweise beachten! Wichtige Informationen.
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In der Hoffnung alle Vereinsmitglieder bei dieser Versammlung begrüßen zu können verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Harald Gerling Alfred Schmitz Josef Felten
(1. Vorsitzender) (Teamleiter Herzsport) (Geschäftsführer)
Vereinsanschrift:
Geschäftsführer: Josef Felten, Nirmer Str. 141 in 52080 Aachen if 0241 / 47583787 � joseffelten@netcologne.de
1. Vorsitzender Harald Gerling, Oppener Str. 18 in 52146 Würselen if 02405 / 2916 � haraldgerling@t-online.de
Hinweis:
Für die Eintragung im Vereinsregister sind nachfolgend aufgeführte (gelb unterlegte) einzelne Passagen der Satzung zu ändern bzw. zu ergänzen. Über diese Ergänzungen der Satzung wird auf Jahreshauptversammlung am 18.03.2018 abgestimmt.
Alte Fassung
§ 3 Mitgliedschaft
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn der Vorstand in angemessener Frist nicht widerspricht.
Neue Fassung
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn der Vorstand in einer Frist von 2 Wochen nicht widerspricht.
Alte Fassung
§ 6 Mitgliederversammlung
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt:
a) auf Beschluss des Vorstandes,
b) wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt.
Neue Fassung ordentlichen (wird ersatzlos gestrichen)
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt:
a) auf Beschluss des Vorstandes,
b) wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt.
Alte Fassung
§ 11 Auflösung
2. Ist die Versammlung (gemäß Ziffer 1) beschlussunfähig, kann sie sich vertagen. Ohne Einhaltung von Fristen eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit
¾ Stimmenmehrheit die Auflösung beschließen kann.
Neue Fassung
2. Ist die Versammlung (gemäß Ziffer 1) beschlussunfähig,
kann sie sich vertagen. Ohne Einhaltung von Fristen beschließt der Versammlungsleiter eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit ¾ Stimmenmehrheit die Auflösung beschließen kann.
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